Unter einem Forward- Darlehen versteht man ein Annuitätendarlehen welches mit Sondervereinbarungen abgeschlossen wird.
Ein Forward- Darlehen wird dem Darlehensnehmer erst nach einer Vorlaufzeit von bis zu 60 Monaten ausgezahlt.
In dieser sogenannten Forward- Periode fallen für den Darlehensnehmer keine Bereitstellungszinsen an.
Häufig wird das Forward- Darlehen als Prolongation die sogenannte Anschlussfinanzierung verwendet. Der Darlehensnehmer sichert sich bei Abschluss einen vorraussichtlichen niedrigeren Zinssatz.
Die Zinssicherheit, die der Darlehennehmer durch das Forward- Darlehen erlangt, bekommt dieser durch einen Zinsaufschlag. Der Zinsaufschlag bei einer Vorlaufzeit von drei Jahren, bei zehnjähriger Zinsbindung beträgt 0,74 Prozentpunkte. Der Zinsaufschlag ist abhängig von der Dauer der Forward- Periode.
Unter Berücksichtigung der steigenden Zinsen in den nächsten Jahren, sollte man sich heute schon die günstigen Zinsen für das Forward- Darlehen, welches zur Immobilienfinanzierung gedacht ist , sichern.
Aber auch in diesem Fall ist keine 100 % Sicherheit gegeben. Niemand kann genau vorhersagen wie sich die Zinssätze in naher oder auch ferner Zukunft entwickeln. Daher ist das Forward- Darlehen in gewisser Weise eine Art Zinsspekulation. Da sich die Zinssätze zur Zeit aber auf einem historischen Tief befinden, ist in naher Zukunft mit starken Anzügen der Zinssätze zu rechnen.
Mit dieser Art von Darlehen erlangt der Darlehennehmer eine gewisse Sicherheit. Da die Anschlussfinanzierung schon jetzt festgelegt wird, gibt es später kein böses Erwachen. Besonders geeignet ist diese Form von Darlehen, für Darlehennehmer, die sich keine weiteren finanziellen Belastungen leisten können.
Wenn das Darlehen ausgezahlt wird fallen nicht die zum Tag der Auszahlung bestehenden Zinsen an, sondern nur die eventuell günstigeren bei Vertragsabschluss geltenden Zinsen.
Nachteil ist, dass man mit Abschluss des Forward- Darlehen einen verbindlichen Vertrag eingeht. Sollte sich am Auszahltermin rausstellen, dass die Zinsen heute geringer sind als bei Abschluss des Vertrages, so gilt trotzdem der zum damaligen Zeitpunkt festgelegte Zinssatz.
In dem Fall kann der Vertrag nicht widerrufen werden.
Empfehlenswert ist es verschiedene Angebote zum Forward- Darlehen zu vergleichen. Niemals das das Erste Angebot ohne Vergleiche annehmen. Eine Marktübersicht der Anbieter des Forward- Darlehen kann z.B. bei der Verbraucherzentrale erfragt werden.
