Zeitpunkte für eine potentielle/mögliche Umschuldung gibt es während einer Kreditlaufzeit einige. Nachfolgend sind einige Informationen zu den verschiedenen Zeitpunkten zu finden.
1. Umschuldung nach Laufzeitende
Wenn die vorgschriebene Kreditlaufzeit der Immobilienfinanzierung abgelaufen ist (oft 5, 10 oder 25 Jahre nach Aufnahme des Kredites) kann ohne Probleme ein neuer Kreditgeber gesucht werden. Die Suche nach einem neuen Kreditgeber sollte jedoch bereits spätestens 8 Wochen vor Laufzeitende beginnen, da einige Kreditgeber längere Bearbeitungszeiten besitzen.
Ist ein passender neuer Kreditgeber gefunden, und die neuen Verträge sind unterzeichnet, dann wird auch die Grundschuld an den neuen Anbieter abgetreten (Achtung: Kosten für die Umschreibung und ggf. Notarkosten bei dem Wechsel mit Berücksichtigen!)
Wichtig ist auch den Kündigungstermin (falls vertraglich vereinbart mit dem alten Kreditgeber) fristgerecht einzuhalten.
2. Umschuldung nach Ende der Zinsbindungsfrist
Wenn ein Immobilienkredit über einen längeren Zeitraum abgeschlossen wird, hat dieser meistens eine kürzere Zinsbindungsfrist. Nach dem Ablauf dieser kann der Kredit umgeschuldet werden. Hierbei sollte die Frist von 6 Monaten zur Kündigung vor Ablauf der Zinsbindungsfrist genutzt werden. Zeitgleich sollte ein neuer Kreditgeber (mit niedigeren Kreditzinsen) gesucht werden.
Auch in diesem Fall sind die Kosten für das Umschreiben des Grundbuches und der möglichen Inanspruchnahme eines Notars mit einzukalkulieren.
3. Umschuldung während der Laufzeit
Eine Umschuldung während der Laufzeit ist nur dann möglich, wenn der bestehnde Kreditgeber einer Vertragskündigung zustimmt. In diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist ebenfalls 6 Monate und es muss in den meisten Fällen mit einer sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung gerechnet werden. Diese Entschädigung ist an den bestehenden Kredigeber zu bezahlen und kann bis zu 10% der Darlehensummer betragen.
Wenn die Gesamtsummer der zu zahlenden Zinsen eines neuen Vertrages incl. der Entschädigung + Grundbuchkosten + Notarkosten immer noch niedriger ist, als die zu zahlenden Zinsen aus dem bestehenden Vertrag kann durchaus über einen Wechsel nachgedacht werden.
Variante 3, Umschuldung während der Laufzeit, wird sich bei den wenigsten Kreditnehmern rechnen. Die Vorfälligkeitsentschädigung ist ein Kostenblock welcher durch niedrigere Zinsen kaum zu amortisieren ist. Die Umschuldungsvarianten 1 und 2 dagegen sind wesentlich praktikabler. Hier muss man nur die Kündigungsfristen einhalten.
